In den Ferien mit Hund, Katze und Co.

Hund, Katze, Goldhamster – grundsätzlich ist es kein Problem, sein haariges Familienmitglied mit in die Ferien zu nehmen. Gute Vorbereitung und frühzeitige Information über Aus- und Einreisebestimmungen des Heim-, bzw. Ziellandes sind aber unumgänglich. Zudem sollte man sich auch immer die Frage stellen, ob es dem Tier nicht allenfalls doch wohler in einer Tierpension oder bei einem Tiersitter wäre. Das Tierwohl sollte immer an erster Stelle stehen.

Ferien und Haustier – geht denn das?

Ja, grundsätzlich geht das. Reisen mit einem Haustier ist in den meisten EU-Ländern kein Hindernis und das eine lässt sich durchaus mit dem anderen vereinbaren. Vor Spontantrips sei allerdings abgeraten. Eine frühzeitige Planung und Vorbereitung ist unabdingbar. Wie viel Vorbereitung es dann effektiv braucht, hängt von der gewünschten Reisedestination ab. Kann man sein Ferienland mit dem eigenen Fahrzeug erreichen, bedarf es sicher weniger Aufwand, als wenn man sein Haustier per Flugzeug oder mit einer Fähre transportieren möchte.

Katzen und Hunde reisen in der EU ziemlich problemlos, wenn sie im Besitz eines «Pet Passports» sind. Der tierische Pass wird vom Tierarzt nach erfolgter Tollwutimpfung ausgestellt. Jungtiere bis zur zwölften Lebenswoche können allerdings noch nicht geimpft werden und der Impfschutz muss bei Ausreise aus der Schweiz älter als 21 Tage alt sein. Zusätzlich zum Impfschutz gegen Tollwut können weitere landesspezifische Vorschriften gelten. Grossbritannien, Irland, Malta und Finnland verlangen beispielsweise zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer. Auch diese muss in einem vorgegebenen Zeitraum vor der Abreise stattgefunden haben und muss im «Pet Passports» vom Tierarzt eingetragen sein.

Eine weitere Pflichtvoraussetzung ist der Mikrochip oder eine lesbare Tätowierung mit einem Code, welcher zusätzlich auch im «Pet Passports» vermerkt ist.

Wer seinen Kanarienvogel oder sein Kaninchen mit in die Ferien nehmen will, sieht sich schon mit anderen behördlichen Hürden konfrontiert. Bei diesen Tieren kommt es auf die jeweiligen landesspezifischen Bestimmungen der Feriendestination an. Ausserhalb der EU gelten diese auch für Hunde und Katzen.

Sowohl den Halter wie auch seinen haarigen Freund erwartet zudem eine mehrwöchige Quarantäne, wenn er beispielsweise nach Australien, Kanada oder Asien einreisen möchte. Spätestens jetzt wird eine Alternativlösung wie eingangs erwähnt doch wieder eine Überlegung wert.

Welches Transportmittel?

Reisen mit dem Flugzeug bedeuten Stress für das Haustier. Je länger die Flugreise dauert, je länger befindet sich das Tier in einer Stresssituation. Dies ist wohl auch der Grund, warum Tierschutzorganisationen von Flugreisen mit Tieren abraten, sofern es sich nicht um einen mehrmonatigen Auslandaufenthalt oder gar eine Auswanderung handelt. Gemäss der Tierschutzorganisation PETA gibt es neben dem grossen Stresspotential noch zwei weitere Probleme. In den Frachträumen der Flugzeuge – in denen auch unsere Haustiere mitfliegen – steht nur begrenzter Sauerstoff zur Verfügung und eine Temperaturregelung ist nicht möglich.

Das weitaus stressfreiere Transportmittel ist deshalb das Auto oder der Zug. Hier können Tierhalter zumindest die Sauerstoffzufuhr und die Temperatur selbst beeinflussen.

Informieren Sie sich immer im Vorhinein über die aktuell gültigen Bestimmungen.

Wissen: Internationale Versicherungskarte

Hier finden Sie praktische Infos zur internationale Versicherungskarte.

Was ist die internationale Versicherungskarte?

Die internationale Versicherungskarte, umgangssprachlich und der ursprünglichen Farbe wegen auch immer noch die «Grüne Karte» genannt, ist ein Dokument, dass in verschiedenen europäischen Ländern als Beweis eines ausreichenden Motorfahrzeughaftpflichtversicherungsschutzes dient.

Wo in Europa hat die internationale Versicherungskarte Gültigkeit?

Auf der Webseite des Nationalen Versicherungsbüros www.nbi-ngf.ch lassen sich die aktuellen Mitgliedsstaaten finden.

Reicht mein Kennzeichen nicht als Beweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes?

Unsere Nachbarländer und mittlerweile auch schon viele weitere europäische Länder haben das sogenannte «Kennzeichen-Abkommen» unterschrieben. In diesen Ländern reicht Ihr Fahrzeugkennzeichen als Nachweis eines vorhandenen Versicherungsschutzes aus.

In den europäischen Ländern, welche sich nicht am Kennzeichen-Abkommen beteiligen, muss die internationale Versicherungskartezwingend mitgeführt werden.

Wie weiss ich denn, welche Länder «nur» internationale Versicherungskarte-Länder sind und welche zusätzlich im Kennzeichen-Abkommen sind?

Auch diese Information finden Sie auf der Webseite des Nationalen Versicherungsbüros www.nbi-ngf.ch.

Ich reise mit leichtem Gepäck – reicht ein Foto von meiner Versicherungskarte auf meinem Handy aus?

Nein, die internationale Versicherungskartemuss stets im Original mitgeführt werden. Ausser in den Ländern des Kennzeichen-Abkommens, hier reicht grundsätzlich Ihr Fahrzeugkennzeichen als Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes.

Allerdings wird die Versicherungskarte nicht nur bei Unfällen verlangt. Oft erleichtert sie auch die Einreise in ein Land. Sollten Sie tatsächlich mal in einen Unfall verwickelt sein, erleichtert die internationale Versicherungskartedie Schadenabwicklung deutlich und erspart einigen Ärger.

Was mache ich, wenn ich in ein Land reisen will, welches nicht auf der internationalen Versicherungskarte aufgeführt ist?

Hier empfiehlt es sich eine Grenzversicherung bei der Einreise abzuschliessen. Dies kann je nach Land auch obligatorisch sein.

Wo bekomme ich die internationale Versicherungskarte?

Diese erhalten Sie von Ihrem Motorfahrzeughaftpflichtversicherer.

Wie lange ist die internationale Versicherungskarte gültig?

In der Regel entspricht die Gültigkeitsdauer der Grünen Karte der Dauer der Gültigkeit Ihres Versicherungsvertrages. Um ganz sicher zu sein, prüfen Sie das Gültigkeitsdatum oben links auf Ihrer Karte.

Ich reise mit dem Auto meines Nachbarn – auf wen muss die internationale Versicherungskarte ausgestellt sein?

Die Versicherungskarte ist fahrzeug- und nicht personenbezogen. Allerdings können je nach Land andere Regeln gelten. Informieren Sie sich frühzeitig, ob sie mit einem fremden Auto überhaupt einreisen dürfen und ob es allenfalls eine schriftliche Bewilligung des Fahrzeughalters als Beweis bedarf, dass Sie mit dem Auto fahren dürfen.

Was tun bei Verlust der Karte während den Ferien oder wenn sie ganz einfach zu Hause vergessen wurde?

Melden Sie sich unverzüglich bei Ihrem Motorfahrzeughaftpflichtversicherer. Er wird einen Weg finden, Ihnen einen neuen Versicherungsnachweis mühelos und unkompliziert zuzustellen.

Die XpertCenter wünscht Ihnen schöne Ferien und eine unfallfreie Fahrt!

Fernweh – wer kennt es nicht?

Diese Sehnsucht nach der Ferne, nach dem Entdecken von Neuem, Unbekanntem. Der Wunsch fremde Länder zu bereisen und neue Kulturen zu erforschen, um sich dann aber auch immer wieder auf das Nach-Hause-Kommen zu freuen.

Die Reisehungrigen unter uns kamen in den letzten zwei Jahren definitiv nicht auf ihre Kosten. Umso schöner ist es nun, dass die Grenzen wieder offen sind und es auch die pandemische Situation wieder zulässt die Koffer zu packen und dem Alltag zu entfliehen.

Statistiken zeigen, dass Ferien mit dem Auto seit der Pandemie stark zugenommen haben.

In Anschluss an unseren Blog vom November 2021, in welchem wir aufgezeigt haben, was bei einem Verkehrsunfall im Ausland zu tun ist, möchten wir heute erklären, auf was bei Fahrzeugreparaturen im Ausland zu achten ist.

Erleiden Sie im Ausland mit Ihrem eigenen Fahrzeug einen Verkehrsunfall, können Sie dieses entweder in unrepariertem Zustand in die Schweiz repatriieren, oder Sie können es im Ausland reparieren lassen.

Entscheiden Sie sich für die Reparatur im Ausland, müssen Sie Folgendes wissen:

Werden im Ausland Reparaturen oder sonstige Änderungen an einem in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeug vorgenommen, welche den Wert von CHF 300 übersteigen, so sind diese beim Einreisezollamt anzumelden.

Zu diesem Zweck müssen Sie die Reparaturrechnung sowohl beim ausländischen wie auch beim Schweizer Zollamt vorlegen. Beim Schweizer Zollamt müssen Sie die Schweizer Mehrwertsteuer in der Höhe von 7.7% auf den Reparaturkosten zahlen. Diese wird Ihnen alsdann von Ihrem Versicherer (je nach Deckung und Haftung) zurückerstattet.

Die ausländische Mehrwertsteuer fällt somit nicht an. Eine Zahlung der Reparaturkosten seitens Ihres Versicherers erfolgt somit immer exkl. der ausländischen Mehrwertsteuer (je nach Deckung und Haftung).

Es ist wichtig, dass Sie vom ausländischen Reparateur eine detaillierte Rechnung verlangen, auf der die Art, das Gewicht und der Wert der neu montierten Ersatzteile, sowie die dafür aufgewendete Arbeitskosten ersichtlich sind.

Legen Sie die Reparaturrechnung beim Grenzübergang unaufgefordert vor; ansonsten laufen Sie Gefahr eine hohe Busse zu bezahlen.

Die genauen Zollvorschriften finden Sie auch auf der Rückseite Ihres Fahrzeugausweises.

Wir wünschen Ihnen gute Fahrt und erholsame Ferien!

Kundenzufriedenheit

Zufriedene Kunden, auch in 2022

Die Ergebnisse sind erfreulich: Die Gesamtzufriedenheit ist im Jahr 2022 erneut gestiegen. In allen Geschäftsfeldern sind die Kunden mit XpertCenter insgesamt «zufrieden» oder «sehr zufrieden».

Dank der regen Teilnahme unserer Kunden ergibt sich ein repräsentatives Bild mit wertvollem Input und zahlreichen Anregungen.

Diese helfen uns, im Rahmen unseres kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, unsere innovativen Produkte und Services noch stärker auf die Kundenbedürfnisse auszurichten und die Qualität hochzuhalten.

Im Fokus stehen die Modernisierung der IT-Systeme und die Beschleunigung der Digitalisierung für effizientere Prozesse und einen noch einfacheren Austausch mit Kunden und Partnern.

Ergebnisse der Umfrage 2022

Die XpertCenter dankt den teilnehmenden Kunden für die partnerschaftliche und erfolgreiche Zusammenarbeit.

E-Trottinett – andere Länder, andere Regeln

Die flinken, wendigen E-Trottinetts, auch bekannt als E-Scooter, sind von den Strassen kaum mehr wegzudenken

Vor einigen Jahren noch belächelt werden sie heute von Personen jeden Alters gefahren. Ob im freizeitlichen Tenue-Légère oder im Business-Look mit Hemd und Krawatte, ein jeder macht auf den farbigen Trottinetts mit Elektroantrieb eine gute Figur.

Besonders beliebt sind die Miet-E-Trottinetts, welche man in vielen grösseren Städten Europas mittels Handy-App ausleihen kann. So kommt Schwung in den Städtetrip und man erspart sich die schmerzenden Füsse am Abend.

Aber Achtung! Was in der Schweiz die Norm ist, muss in den Nachbarländern nicht zwingend auch so sein.

Hier finden Sie einen Überblick*:

*Hinweis:  Diese Übersicht dient lediglich der Kundeninformation. Sie erhebt weder den Anspruch auf Vollständigkeit noch auf hundertprozentige Korrektheit der dargestellten Informationen. Stand Mai 2022

Management

XpertCenter übernimmt Schadenregulierer DEKRA Suisse

Mit der Übernahme von DEKRA Suisse wird XpertCenter die Nummer zwei in der Schweiz für die internationale Schaden­erledigung von Motorfahrzeug-Haftpflichtschäden

DEKRA Suisse SA hat entschieden, die Tätigkeit in der Schweiz per Ende April 2022 einzustellen. Dank ihrer exzellenten Reputation im Markt wurde XpertCenter vom DEKRA-Konzern angefragt, ob sie die Vertretung der ausländischen Unternehmenskunden in der Schweiz und in Liechtenstein übernehmen wolle.

Ab 1. Mai 2022 werden das operative Geschäft und die fünf Mitarbeitenden in die Unternehmensstruktur der Mobiliar Tochter integriert. Der Name DEKRA Suisse wird verschwinden.

Strategischer Schritt im Auslandschaden

«Dieser Schritt passt zu unserer Strategie», sagt Gilles Bezençon, Leiter Auslandschaden XpertCenter. Zudem könne XpertCenter vom grossen Know-how von DEKRA profitieren und das internationale Netzwerk weiter ausbauen. «Wir werden unseren Kundinnen und Kunden damit noch bessere Lösungen anbieten können.»

Internationales Schadenvolumen steigt

Die Übernahme stärkt die Marktposition von XpertCenter in der Schweiz und in Europa: XpertCenter wird damit zur Nummer zwei in der Schweiz für die internationale Schadenerledigung von Motorfahrzeug-Haftpflichtschäden (Green-Card-System und 4. Kfz-Haftpflichtrichtlinie). XpertCenter arbeitet bereits heute international erfolgreich mit verschiedenen Partnern zusammen.