Versicherungsmissbrauch kann teuer werden

Von einem Missgeschick zu profitieren, um das Monatseinkommen aufzubessern, kann schwerwiegende Folgen haben und die betreffenden Personen teuer zu stehen kommen.

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Die zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen können weitreichend sein, wie wir Ihnen im Folgenden zeigen werden.


Der Vertrag wird rückwirkend aufgelöst

Liegt eine betrügerische Begründung des Versicherungsanspruchs1 vor, ist im Gesetz klar definiert, dass das Versicherungsunternehmen gegenüber der anspruchsberechtigten Person nicht an den Vertrag gebunden ist. Was bedeutet das konkret? Die Versicherung ist ab dem Zeitpunkt von ihren vertraglichen Pflichten befreit, in dem das betrügerische Verhalten stattgefunden hat. Anders ausgedrückt: Wer Missbrauch begeht, löst gleichzeitig selbst seinen Vertrag auf. Nur wird diese Vertragsauflösung erst dann von der Versicherung rückwirkend geltend gemacht, wenn diese den Missbrauch aufdeckt.


Keinerlei Anspruch auf Entschädigung

Ohne Police keine Leistung. Daher führt der Verlust des Vertrages logischerweise zur Verweigerung der Leistungen, selbst wenn ein Teil des gemeldeten Schadens tatsächlich eingetreten ist.


Wahrscheinlich werden Rückzahlungen fällig

Alle Schadenfälle, die zwischen dem missbräuchlich Verhalten und der Aufklärung durch die Versicherung eintreten, sind nicht versichert, da ja kein Vertrag mehr besteht. Allfällige bereits ausgerichtete Entschädigungen müssen zurückerstattet werden. Musste die Versicherung für die Untersuchungen ausserordentliche Kosten aufwenden, können diese ebenfalls zurückgefordert werden.


Sich erneut zu versichern, kann schwierig werden

Beim Abschluss eines Versicherungsvertrags müssen oft verschiedene Fragen beantwortet werden, anhand derer das Unternehmen das Risiko beurteilen und eine angemessene Prämie vorschlagen oder die Versicherung verweigern kann. Da die Versicherungen ihre rechtschaffenen Versicherten schützen müssen, sind sie wenig interessiert daran, Personen mit zweifelharter Vorgeschichte zu versichern. Bei Vertragsabschluss zu lügen, ist allerdings auch keine gute Idee: Wird eine Verletzung der Anzeigepflicht2 aufgedeckt, kann der Vertrag ebenfalls aufgelöst und die gezahlte Entschädigung zurückverlangt werden.


Eine echte Gefahr, im Gefängnis zu landen

Dass eine versicherte Person von der Klägerin zur Angeklagten wird, kommt immer wieder vor. Die Versicherung muss nicht einmal Anzeige erstatten, da Betrug3 von Amtes wegen verfolgt wird. Im Bereich der Privatversicherungen kann bereits eine schlichte mündliche Lüge als «arglistige Täuschung»4 gelten, die eine strafrechtliche Verurteilung wegen Betrugs rechtfertigt. Ein einmaliges Vergehen kann eine Geldstrafe und einen Eintrag im Strafregister nach sich ziehen. Für Wiederholungstäter und -täterinnen sieht es allerdings ganz anders aus: Je nach Schwere des Vergehens und der Höhe der über eine gewisse Dauer hinweg regelmässig erzielten Erträge kann der erschwerende Umstand des gewerbsmässigen Betrugs hinzukommen, was mit Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren bestraft wird. Nicht selten hört man in den Medien von unbedingten Freiheitsstrafen von über drei Jahren, d. h. die Betroffenen müssen ins Gefängnis.

Kurzum: Versicherungsmissbrauch lohnt sich nicht. Aufgrund der automatischen Missbrauchserkennung, der vertieften Abklärungen durch die Versicherungsunternehmen sowie der von der Täterschaft hinterlassenen Spuren ist es sehr wahrscheinlich, entdeckt zu werden. XpertCenter bearbeitet mehrere tausend Verdachtsfälle pro Jahr und stellt fest, dass viele Personen zu Unrecht davon ausgehen, unentdeckt zu bleiben.

1 Art. 40 Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag, Betrügerische Begründung des Versicherungsanspruches (VVG, SR 221.229.1)

2 Art. 6 Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag, Verletzung der Anzeigepflicht (VVG, SR 221.229.1)

3 Art. 146 Strafgesetzbuch, Betrug (StGB, SR 311.0)

4 Urteil des BGer 6B_184/2017 vom 19. Juli 2017

Blog BVM Fälschung

Dokumente manipulieren, lohnt sich nicht

Ein Dokument herstellen oder fälschen, um eine Forderung zu belegen, ist ein riskantes Spiel: Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass der Versicherer die Manipulation durchschaut, und dies hat Folgen. XpertCenter überprüft jedes Jahr unzählige Dokumente.

Bei einem Schadenfall sehen manche Leute die Gelegenheit gekommen, sich auf dem Rücken der anderen Versicherten zu bereichern. Ist es mit Lügen nicht getan, ändern sie zuweilen Kaufbelege, Rechnungen und weitere Dokumente oder stellen ganze Dokumente selbst her. Um eine höhere Leistung herauszuschlagen, schrauben sie den Preis hoch oder geben eine andere Währung an; sie ändern Daten, um sich eine Entschädigung für einen de facto nicht gedeckten Fall zu erschleichen; oder sie tauschen Namen aus, weil die geschädigte Person nicht versichert war. Um dem Erfindungsreichtum solch unverfrorener Versicherter etwas entgegenzusetzen, wurden gezielte Kontrollen eingeführt. Dabei wird geprüft, ob die eingereichten Papiere vollständig und echt sind.

Neben den physischen Kontrollen finden mittlerweile auch elektronische Prüfungen statt. So konnte eine Versicherte, die fälschlicherweise einen Einbruch gemeldet hatte, überführt werden. Bei der Schadenbesichtigung forderte der Versicherer sie auf, Eigentum und Wert der gestohlenen Schmuckstücke und Objekte nachzuweisen. Sie gab vor, keine Belege mehr zu besitzen, wollte aber noch nachschauen. Am folgenden Tag reichte sie verschiedene Bilder ein, die sie im Fotoarchiv ihres Telefons gefunden hatte. Es waren allerdings allzu beweiskräftige Fotos: Die Aufnahmen belegten nicht nur das exakte Modell und den Wert der einzelnen Objekte, sondern auch, dass die Versicherte diese besessen hatte – und nach wie vor besass! Denn die Analyse ergab, dass die Fotos einige Stunden nach dem Besuch des Versicherers aufgenommen worden waren. Der Versicherungsvertrag wurde rückwirkend aufgelöst, wodurch die Frau jeden Leistungsanspruch – also auch für die tatsächlich abhanden gekommenen Objekte – verlor. Zudem wurden rechtliche Schritte eingeleitet. Dies dürfte ihr auch die Suche nach einer neuen Versicherung erschweren. Sich auf ein solches Risiko einzulassen, lohnt sich definitiv nicht!

Analyse Cyber

Betrugsrisiko: Die Cyberversicherung unter der Lupe

Seit einigen Jahren gibt es Cyberversicherungen für Privatpersonen, KMU und Unternehmen. Wie bei allen anderen Deckungen besteht auch hier ein gewisses Betrugsrisiko. Durch entsprechende Vorbereitung kann es erheblich reduziert werden.

Das Betrugsrisiko bei Cyberversicherungen wurde in einem akademischen Rahmen analysiert. Eine allgemeine Untersuchung der Konditionen für kleine und mittelständische Unternehmen, die derzeit von den grössten Versicherungsgesellschaften angeboten werden, hat in diesem Bereich 15 verschiedene Arten, Versicherungsmissbrauch zu begehen, aufgedeckt.

Einerseits wurde wenig überraschend festgestellt, dass gewisse bereits bekannte Betrugsverfahren auch im Cyber-Bereich eingesetzt werden, um Leistungen zu beziehen, auf die eigentlich kein Anspruch besteht. Ein Beispiel ist die Fälschung von Buchungsbelegen zur Berechnung eines durch Cyberkriminelle verursachten Betriebsausfalls. Es wurden aber auch neue, für den Cyber-Bereich spezifische Methoden identifiziert: die absichtliche Infektion mit Malware, die Unterschlagung von Sicherungskopien und das Vortäuschen von Ransomware, um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Die Möglichkeiten, solche Fälle zu erkennen und zu untersuchen, wurden ebenfalls evaluiert, sodass XpertCenter nun bereit ist, es mit dieser neuen Bedrohung aufzunehmen. Sie wollen das Betrugsrisiko, dem Ihr Unternehmen im Bereich Cyber ausgesetzt ist, genau bewerten lassen? Treten Sie gerne mit uns in Kontakt.

Kontrolle von Leistungsfällen mit Hilfe von Betrugsindikatoren

Etwa 10% der ausbezahlten Versicherungsleistungen werden missbräuchlich erlangt. Betrugsindikatoren helfen diese Fälle zu erkennen.

Nach Schätzungen verschiedener Verbände in der Schweiz und weltweit werden rund 10% der ausbezahlten Versicherungsleistungen missbräuchlich erlangt. Für diese erhebliche Summe kommt letztlich die Gemeinschaft auf.

Um derartigen Praktiken Einhalt zu gebieten, führen wir gestützt auf konkrete Betrugsindikatoren Kontrollen bei verschiedenen laufenden Leistungsfällen durch. Solche Indikatoren finden sich in der Regel bei nachweislichen Betrugsfällen in der Vergangenheit und stellen entsprechend ein Warnsignal dar.

Finanzielle Schwierigkeiten, familiäre Probleme, die Aufrechterhaltung eines Lebensstils, der die eigenen Mittel übersteigt: Die Auslöser für einen Versicherungsbetrug sind vielfältig und oft situationsspezifisch. Wir stellen dann gezielte Nachforschungen an, um uns ein konkretes Bild von dem Fall zu machen.

Ergeben sich Anhaltspunkte für einen Betrugsverdacht, schlagen wir Ermittlungsmassnahmen zur Feststellung des Sachverhalts vor und übernehmen auch die Durchführung. Dabei geht es stets darum abzuklären, ob ein deliktisches Verhalten vorliegt oder nicht.

Dienstleistungen im Bereich Betrugsbekämpfung und Kontakt