Hintergrundwissen: Unfall im Ausland – was nun?

Vielleicht ist es Ihnen auch schon passiert oder Sie haben sich schon mal gefragt, was zu tun ist, sollte ein Autounfall im Ausland passieren? Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Beitrag von den Experten der Auslandschadenabteilung.

In einen Unfall – ob verschuldet oder unverschuldet – verwickelt zu sein, ist immer unangenehm. Fernab der Heimat, in einem Land mit anderen Rechtsgrundlagen, einer anderen Sprache und einer anderen Kultur erscheint einem der Dschungel der Versicherungswelt oft noch undurchdringbarer als zu Hause. Gut, wenn man im Ernstfall auf einen verlässlichen Versicherungspartner an seiner Seite zählen kann. Damit Ihre Versicherung Sie bestmöglich unterstützen kann, sind die ersten Schritte nach dem Unfall oft die wichtigsten.

Nun ist es passiert. Es hat gekracht. Hoffentlich konnten Sie Ruhe bewahren und mit der Gegenpartei das Europäische Unfallprotokoll (EUP) ausfüllen. Dieses ist in allen Sprachen gleich aufgebaut und hilft der Haftungsbeurteilung enorm. Führen Sie immer eines in Ihrem Fahrzeug mit. Sie können die EUP’s kostenlos bei Ihrer Versicherung beziehen. Das Unfallprotokoll muss vor Ort von beiden Parteien ausgefüllt und unterschrieben werden. Ohne Unterschrift der beiden beteiligten Parteien, ist das EUP wertlos. Da das Unfallprotokoll in einigen Ländern als Haftungsbeweis angesehen wird, ist es allerdings wichtig, dieses nur zu unterschreiben, wenn man mit allem einverstanden ist und alles versteht. Das Unfallprotokoll darf nachträglich nicht mehr abgeändert werden. Gestaltet sich die Verständigung, aus sprachlichen Gründen oder anderweitig, mit der Gegenpartei als schwierig, raten wir in jedem Fall, die örtliche Polizei beizuziehen und einen schriftlichen Rapport aufnehmen zu lassen.

Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben, melden Sie den Schaden dort an und diese kümmert sich um alles Weitere. Sie können sich zurücklehnen.

Verfügt Ihr Fahrzeug über eine Teilkaskodeckung und Sie haben am Zustandekommen des Unfalles kein Verschulden zu tragen, müssen Sie als erstes die zuständige Versicherung ausfindig machen, welche die Versicherung des ausländischen Schadenverursacher in der Schweiz vertritt. Sie erhalten die entsprechende Auskunft bei Ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft. Jede ausländische Versicherung wird in der Schweiz durch eine hiesige Gesellschaft vertreten. Dies macht es leichter, den Schaden abzuwickeln, da Sie keine teuren Telefonate oder Briefe ins Ausland machen müssen sowie auch keine Sprachbarrieren bestehen. Sie können den Schadenfall ganz einfach bei der entsprechenden Schweizer Vertretung anmelden und von nun an mit dieser korrespondieren. Beachten Sie, dass grundsätzlich, das Recht des Unfalllandes zur Anwendung kommt und die Schweizer Gesellschaft lediglich als Schadenregulierungsbeauftragter auftritt. Sie hat keine eigene Entscheidungsvollmacht und ist immer an die Anweisungen des ausländischen Versicherers gebunden.

Wir wünschen Ihnen allzeit sichere Fahrt.