Fernweh – wer kennt es nicht?
Diese Sehnsucht nach der Ferne, nach dem Entdecken von Neuem, Unbekanntem. Der Wunsch fremde Länder zu bereisen und neue Kulturen zu erforschen, um sich dann aber auch immer wieder auf das Nach-Hause-Kommen zu freuen.
Die Reisehungrigen unter uns kamen in den letzten zwei Jahren definitiv nicht auf ihre Kosten. Umso schöner ist es nun, dass die Grenzen wieder offen sind und es auch die pandemische Situation wieder zulässt die Koffer zu packen und dem Alltag zu entfliehen.
Statistiken zeigen, dass Ferien mit dem Auto seit der Pandemie stark zugenommen haben.
In Anschluss an unseren Blog vom November 2021, in welchem wir aufgezeigt haben, was bei einem Verkehrsunfall im Ausland zu tun ist, möchten wir heute erklären, auf was bei Fahrzeugreparaturen im Ausland zu achten ist.
Erleiden Sie im Ausland mit Ihrem eigenen Fahrzeug einen Verkehrsunfall, können Sie dieses entweder in unrepariertem Zustand in die Schweiz repatriieren, oder Sie können es im Ausland reparieren lassen.
Entscheiden Sie sich für die Reparatur im Ausland, müssen Sie Folgendes wissen:
Werden im Ausland Reparaturen oder sonstige Änderungen an einem in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeug vorgenommen, welche den Wert von CHF 300 übersteigen, so sind diese beim Einreisezollamt anzumelden.
Zu diesem Zweck müssen Sie die Reparaturrechnung sowohl beim ausländischen wie auch beim Schweizer Zollamt vorlegen. Beim Schweizer Zollamt müssen Sie die Schweizer Mehrwertsteuer in der Höhe von 7.7% auf den Reparaturkosten zahlen. Diese wird Ihnen alsdann von Ihrem Versicherer (je nach Deckung und Haftung) zurückerstattet.
Die ausländische Mehrwertsteuer fällt somit nicht an. Eine Zahlung der Reparaturkosten seitens Ihres Versicherers erfolgt somit immer exkl. der ausländischen Mehrwertsteuer (je nach Deckung und Haftung).
Es ist wichtig, dass Sie vom ausländischen Reparateur eine detaillierte Rechnung verlangen, auf der die Art, das Gewicht und der Wert der neu montierten Ersatzteile, sowie die dafür aufgewendete Arbeitskosten ersichtlich sind.
Legen Sie die Reparaturrechnung beim Grenzübergang unaufgefordert vor; ansonsten laufen Sie Gefahr eine hohe Busse zu bezahlen.
Die genauen Zollvorschriften finden Sie auch auf der Rückseite Ihres Fahrzeugausweises.
Wir wünschen Ihnen gute Fahrt und erholsame Ferien!
Veröffentlicht am 06.09.2022