Das europäisches Unfallprotokoll
Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert — leider auch im Urlaub im Ausland. Um entsprechend reagieren zu können, erfahren Sie mehr über die Anwendung des europäischen Unfallprotokolls (EUP) und seine Unterschiede in unseren Nachbarländern.
Wann und wie muss das europäische Unfallprotokoll ausgefüllt werden?
Erleidet man einen Verkehrsunfall ist es in jedem Fall ratsam, zusammen mit dem Unfallgegner, das europäische Unfallprotokoll auszufüllen. Vor allem dann, wenn sich die Unfallparteien dazu entschieden haben, die Angelegenheit ohne Polizei zu regeln und aus dem Verkehrsunfall keine verletzen Personen resultieren.
Das europäische Unfallprotokoll wird von den Motorfahrzeugversicherern in der Regel kostenlos abgegeben. Es ist in verschiedenen Sprachen erhältlich. Inhalt und Aufbau sind in allen Sprachen identisch.
Die Parteien müssen das europäische Unfallprotokoll unmissverständlich ausfüllen. Dazu gehört eine Skizze der Unfallsituation sowie Name und Adresse von Zeugen. Fotos vom Unfall werden empfohlen.
Das Protokoll muss von den am Unfall Beteiligten unterzeichnet werden. Mit dieser Unterschrift wird kein Verschulden anerkannt, sondern lediglich die Richtigkeit der im Unfallprotokoll aufgezeichneten oder angekreuzten Tatsachen. Die Gegenpartei erhält das mitunterzeichnete Doppel.
Warum ist das Ausfüllen des europäischen Unfallprotokolls so wichtig?
Das europäische Unfallprotokoll liefert eine wertvolle Hilfe: Es enthält sämtliche Angaben, die für die Regulierung des Schadenfalles erforderlich sind. Es ermöglicht auch die Überwindung sprachlicher Barrieren, da es in ganz Europa gleich aufgebaut ist. Deswegen: Vor jeder Reise dafür sorgen, dass ein europäisches Unfallprotokoll im Handschuhfach liegt!
Wie wichtig ist das Unfallprotokoll für die Beurteilung der Haftung?
Obwohl das europäische Unfallprotokoll (EUP) in ganz Europa identisch ist, unterscheiden sich seine Anwendung und seine Bedeutung für die Beurteilung der Haftungsfrage von Land zu Land.
Hier erfahren Sie, was Sie über die Schweiz und ihre Nachbarländer wissen müssen:
Schweiz |
Das EUP wird zur Klärung der Verschuldensfrage beigezogen, steht aber nicht über allem. Eine polizeiliche Unfallaufnahme geht dem EUP immer vor. Diese ist vor allem bei verletzten Personen ratsam. Der Unfall muss schnellstmöglich dem zuständigen Versicherer gemeldet werden. |
Deutschland |
Das EUP darf nur bei Verkehrsunfällen mit klarer Haftung und ohne Verletzte ausgefüllt werden und nur dann, wenn alle beteiligten Fahrzeuge in Deutschland immatrikuliert sind. Alle Unfallbeteiligten müssen sich ausweisen können und dürfen die Unfallstelle nicht verlassen. In allen anderen Fällen muss zwingend die Polizei aufgeboten werden. Alsdann muss der Schaden umgehend, spätestens am 3. Tag nach dem Unfallereignis, resp. in der Folgewoche, dem zuständigen Versicherer gemeldet werden. |
Österreich |
Das EUP darf nur bei Verkehrsunfällen mit reinen Sachschäden ausgefüllt werden. In allen anderen Fällen muss die Polizei aufgeboten werden. |
Italien |
Das EUP dient sowohl bei Verkehrsunfällen mit Sachschäden wie auch mit Verletzten Personen als das relevante Dokument. |
Frankreich |
Die Verschuldensfrage wird ausschliesslich mit dem EUP beurteilt. Das EUP geht anderen Dokumenten vor. Das EUP muss innert 5 Tagen ab Unfall an den zuständigen Versicherer gesandt werden. |
Quelle:
nbi-ngf [Online]. Europäischer Unfallbericht. Verfügbar unter: https://www.nbi-ngf.ch/fr/nvb/dokumente/europaeisches-unfallprotokoll
Veröffentlicht am 12.06.2024